Kaufgebot angenommen — die nächsten Schritte
Vom „ja" des Verkäufers bis zur notariellen Beurkundung. Was wann passiert, welche Unterlagen du brauchst, wer welche Kosten trägt.
Gratulation — und jetzt: keine Pause
Dein Kaufgebot wurde angenommen. Das ist gut, aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt — und in 60 % aller Fälle kommt es vom „Ja" bis zur Beurkundung doch noch zu Komplikationen.
Die nächsten Schritte — in dieser Reihenfolge
Woche 1: Finanzierung finalisieren
- Verbindlichen Darlehensantrag bei der Bank stellen.
- Unterlagen einreichen: Einkommensnachweise letzter 3 Monate, Vermögensnachweise, Kontoauszüge.
- Erste Bonitätsprüfung der Bank abwarten (3–7 Tage).
Woche 2: Unterlagen anfordern
- Aktueller Grundbuchauszug (vom Makler oder Notar).
- Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum).
- Wirtschaftsplan und letzte WEG-Protokolle (Wohnung).
- Energieausweis (gesetzlich Pflicht).
- Wohngeld- / Hausgeld-Aufstellung.
Woche 3: Notarvertrag entwerfen
- Notar wählen (Käufer hat das Recht, in DE).
- Verkaufsdaten an Notar übermitteln.
- Notar erstellt Vertragsentwurf (ca. 5–10 Tage).
- Mindestens 2 Wochen Prüfungsfrist vor Beurkundung (DE: gesetzlich vorgeschrieben).
Woche 4–6: Vertragsentwurf prüfen
- Selbst durchlesen — oder durch eine:n Anwält:in prüfen lassen (200–500 € Investment, lohnt sich).
- Änderungen mit dem Verkäufer abstimmen.
- Termin beim Notar fest buchen.
Woche 6–8: Beurkundung
- Beide Parteien beim Notar — Vertrag wird laut vorgelesen und unterschrieben.
- Ab diesem Moment ist der Vertrag rechtlich bindend.
- Kaufpreis-Zahlung wird über Notaranderkonto oder direkten Banktransfer abgewickelt.
Woran das Ganze noch scheitern kann
- Finanzierung platzt. Bank lehnt nach Bonitätsprüfung doch ab. → Eskalation zu Vermittler.
- Verkäufer verlangt Nachverhandlung. Kommt vor, wenn ein höheres Konkurrenz-Gebot reingekommen ist. → Du bist nicht verpflichtet, mehr zu zahlen.
- Mängel werden aufgedeckt. Bei der finalen Besichtigung Probleme entdeckt. → Mit Anwält:in prüfen, ob das ein Rücktrittsgrund ist.
- Notar findet Belastungen im Grundbuch. Alte Hypotheken, Wegerechte. → Verkäufer muss vor Beurkundung räumen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es vom angenommenen Kaufgebot bis zum Notartermin?▾
In der Regel 4–8 Wochen. Schneller geht es nur, wenn (a) deine Finanzierung steht, (b) der Notar Kapazität hat und (c) der Verkäufer keine offenen Punkte am Grundbuch hat (Grundschulden, Vorkaufsrechte etc.).
Kann der Verkäufer nach Annahme noch zurücktreten?▾
Ja, rechtlich. Bis zur notariellen Beurkundung ist auch die Annahme unverbindlich. In der Praxis kommt das selten vor, aber es passiert — meist wenn ein höheres Konkurrenz-Gebot in letzter Minute reinkommt.
Was zahle ich an Kosten beim Notartermin?▾
In DE: Notarkosten (ca. 1,5 % des Kaufpreises, beide Parteien teilen sich Teile), Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je Bundesland), ggf. Maklerprovision. In AT: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,1 %, Notar/Rechtsanwalt. In CH: kantonal sehr unterschiedlich, Handänderungssteuer 0–3,3 %.
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